Podologie
Der Begriff PODOLOGIE  kommt aus dem Griechischen von  podus = der Fuß  und logos  = der wissenschaftliche Sinn, das Wort , die Rede. Podologie bedeutet  die Lehre des Fußes. Die Podologin  / der Podologe  ist die / der staatlich geprüfte  medizinische Fußpflegerin  / der staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger. Podologie  beinhaltet die präventive, therapeutische und rehabiltative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder am bereits geschädigten Fuß. Die podologische Behandlung ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingestuft worden und damit erlaubnis- bzw. prüfungspflichtig. Seit Januar 2003  darf sich nur der Podologe nennen , der die Erlaubis nach dem Podologengesetzt  ( PodG ) Paragraph 1 , Satz 1 erfüllt hat.
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