Podologie
Der Begriff PODOLOGIE kommt aus dem Griechischen von podus = der Fuß und
logos = der wissenschaftliche Sinn, das Wort , die Rede. Podologie bedeutet die Lehre des Fußes.
Die Podologin / der Podologe ist die / der staatlich geprüfte medizinische Fußpflegerin / der
staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger.
Podologie beinhaltet die präventive, therapeutische und rehabiltative Behandlung am gesunden,
von Schädigungen bedrohten oder am bereits geschädigten Fuß.
Die podologische Behandlung ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingestuft worden und
damit erlaubnis- bzw. prüfungspflichtig.
Seit Januar 2003 darf sich nur der Podologe nennen , der die Erlaubis nach dem Podologengesetzt
( PodG ) Paragraph 1 , Satz 1 erfüllt hat.